OptiWin Consulting Treuhand und Unternehmensberatung |
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Aktuell |
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Das Unternehmenssteuerreformgesetz II (USTRG II) vom 23. März 2007 des Bundes enthält verschiedene Bestimmungen, welche auch im kantonalen Recht zwingend zu übernehmen sind. Gestützt auf diese Vorgaben des Bundesrechts wurden die folgenden drei Weisungen angepasst:
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